Führerschein-Umtausch – das müssen Sie wissen

Führerschein-Umtausch – das müssen Sie wissen

Der Führerschein-Umtausch steht bei vielen bevor, die ersten wurden sogar schon zu einem Umtausch aufgerufen, denn die erste Frist ist bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen. Wann ein Führerschein-Umtausch auch bei Ihnen ansteht, wie dies funktioniert und welche Kosten dabei entstehen, geht aus diesem Ratgeber hervor.

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Sollte der eigene Führerschein noch als Papierführerschein vorliegen, dann ist man hierzu verpflichtet, den Führerschein umzutauschen. Für den Austausch  vereinbaren Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Der Führerschein muss entsprechend in Scheckkartenformat vorliegen, hierfür gibt es entsprechende Fristen. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr, wobei alle ab 1999 ausgestellte Führerscheine sowieso im Scheckkartenformat vorliegen und somit nicht davon betroffen sind. Bei allen Fristen ist stets das Ausstellungsdatum von Bedeutung, nicht das Erteilungsdatum.

Umtausch: Alle Fristen im Überblick

Wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, dann handelt es sich hier um einen Papierführerschein. Wann nun eine Frist abläuft, richtet sich nach dem Geburtsjahr.

Alle Fristen im Überblick, wenn der Führerschein vor 1993 ausgestellt wurde:

Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 – 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 – 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 – 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Ab 1971 oder danach: Umtausch bis 19. Januar 2025

Unser Überblick für alle Führerscheine nach 1999:

1999 – 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 – 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 – 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Alle Führerscheine sind somit bis Januar 2033 gänzlich ausgetauscht. Fortan wird es keine Papierführerscheine mehr geben, das macht es auch für die Polizei innerhalb Verkehrskontrollen einfacher und zugleich ist auch das Fälschungsrisiko hiermit gesenkt.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Führerschein hat tatsächlich ein Ablaufdatum, denn alle Führerscheine, welche nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Durch das Ablaufdatum wird die Aktualität der persönlichen Daten, aber auch die höhere Fälschungssicherheit gewährleistet.

Wie hoch sind die Kosten für einen Führerschein-Umtausch?

Die Kosten für einen neuen Führerschein liegen in der Regel bei 25 Euro, allerdings dauert dieser Vorgang vier bis sechs Wochen, innerhalb dieser Zeit darf der Papierführerschein weitergeführt werden. Sobald der neue Führerschein ausgestellt wurde, wird der alte entwertet, sodass der Führerschein auch als Erinnerung aufgehoben werden kann.

Da die Wartezeit von vier bis sechs Wochen auch ein Problem darstellen kann, gibt es in vielen Gemeinden auch einen Express-Service, dann ist die Ausstellung innerhalb von drei Werktagen möglich. Allerdings fällt dafür eine Gebühr von 10 bis 20 Euro an.

Was kostet es, wenn der Umtausch vergessen wurde?

Wenn die Frist abgelaufen ist, aber man dennoch mit einem alten Führerschein erwischt wird, dann ist die Strafe dafür nicht drastisch. Aktuell wird noch ein Verwarngeld von 10 Euro ausgesprochen, mit einer Aufforderung, dass der Führerschein getauscht wird. Um allerdings allen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist ein Führerschein-Umtausch baldmöglichst zu empfehlen. Möglicherweise gibt es für die Beantragung auch ein Online-Formular, dies kann bei der Gemeinde angefragt werden.

 

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