Wiederzulassung und Halterwechsel – unser Ratgeber

Wiederzulassung mit Halterwechsel: So geht´s mit i-Kfz

Immer mehr Verwaltungsprozesse werden in Deutschland digitalisiert – so auch das Zulassungswesen. Bereits seit 2017 ist es Fahrzeughaltern in Deutschland möglich, die Wiederzulassung, Außerbetriebsetzungen oder Neuanmeldungen online abzuwickeln – ganz ohne den altbekannten Gang zur Zulassungsstelle. Wie die Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit i-Kfz funktioniert, erfahren Sie in unserer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wie funktioniert i-Kfz und wer kann es nutzen?

Dank i-Kfz ist es Fahrzeughaltern rund um die Uhr möglich, Zulassungsprozesse im Internet abzuwickeln. Der Gang zur Behörde – meist Stadt oder Landratsamt – ist somit hinfällig. So einfach wie mit i-Kfz waren Neuzulassungen, Umschreibungen oder Wiederzulassungen noch nie.

Voraussetzung für die Verwendung von i-Kfz ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigegebener eiD. Zudem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.

Wiederzulassung mit Halterwechsel vornehmen: So geht’s mit i-Kfz

Eine Wiederzulassung mit Halterwechsel liegt beispielsweise bei einem Kauf von einem Gebrauchtwagen vor. Durch den Wechsel des Fahrzeughalters müssen alle Fahrzeugpapiere, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, angepasst werden. Für den Vorgang benötigen Sie demzufolge die zwei Sicherheitscodes, die Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II finden. Der einfache Vorgang der Wiederzulassung lässt sich unkompliziert online mit i-Kfz ausführen.

Wiederzulassung mit Halterwechsel Schritt-für-Schritt:

  1. Öffnen sie online das Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde – egal ob in der Zulassungsstelle Arnsberg oder der Zulassungsstelle Iserlohn.
  2. Loggen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel ein.
  3. Klicken Sie auf „Wiederzulassung mit Halterwechsel“ und geben Sie anschließend ihre Angaben in die vorliegenden Felder ein. Für diesen Schritt benötigen Sie unter anderem Ihre Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
  4. Zuletzt nur noch die Zahlungsdaten eingeben und den ausgefüllten Antrag absenden.

Schon ist der Antrag auf Wiederzulassung mit Halterwechsel abgeschlossen – ganz ohne Behördengang. Sobald die Prüfung ihrer elektronischen Formulare abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre neue Zulassungsplakette und die Fahrzeugdokumente per Post und können losfahren.

Fazit: Wiederzulassung mit Halterwechsel via i-Kfz

Die Zulassungsprozesse in Deutschland wurden digitalisiert und bieten nun viele Vorteile für Fahrzeughalter. Dank i-Kfz können Wiederzulassung mit Halterwechsel jederzeit von zu Hause vorgenommen werden. Die Wiederzulassung mit i-Kfz ist ganz einfach und in nur wenigen Schritten erledigt. Der zeitaufwändige Gang zur Zulassungsstelle dürfte also schon bald überwiegend der Vergangenheit angehören.

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