Wiederzulassung mit Halterwechsel: So geht´s mit i-Kfz
Immer mehr Verwaltungsprozesse werden in Deutschland digitalisiert – so auch das Zulassungswesen. Bereits seit 2017 ist es Fahrzeughaltern in Deutschland möglich, die Wiederzulassung, Außerbetriebsetzungen oder Neuanmeldungen online abzuwickeln – ganz ohne den altbekannten Gang zur Zulassungsstelle. Wie die Wiederzulassung ohne Halterwechsel mit i-Kfz funktioniert, erfahren Sie in unserer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wie funktioniert i-Kfz und wer kann es nutzen?
Dank i-Kfz ist es Fahrzeughaltern rund um die Uhr möglich, Zulassungsprozesse im Internet abzuwickeln. Der Gang zur Behörde – meist Stadt oder Landratsamt – ist somit hinfällig. So einfach wie mit i-Kfz waren Neuzulassungen, Umschreibungen oder Wiederzulassungen noch nie.
Voraussetzung für die Verwendung von i-Kfz ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigegebener eiD. Zudem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.
Wiederzulassung mit Halterwechsel vornehmen: So geht’s mit i-Kfz
Eine Wiederzulassung mit Halterwechsel liegt beispielsweise bei einem Kauf von einem Gebrauchtwagen vor. Durch den Wechsel des Fahrzeughalters müssen alle Fahrzeugpapiere, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, angepasst werden. Für den Vorgang benötigen Sie demzufolge die zwei Sicherheitscodes, die Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II finden. Der einfache Vorgang der Wiederzulassung lässt sich unkompliziert online mit i-Kfz ausführen.
Wiederzulassung mit Halterwechsel Schritt-für-Schritt:
- Öffnen sie online das Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde – egal ob in der Zulassungsstelle Arnsberg oder der Zulassungsstelle Iserlohn.
- Loggen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel ein.
- Klicken Sie auf „Wiederzulassung mit Halterwechsel“ und geben Sie anschließend ihre Angaben in die vorliegenden Felder ein. Für diesen Schritt benötigen Sie unter anderem Ihre Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
- Zuletzt nur noch die Zahlungsdaten eingeben und den ausgefüllten Antrag absenden.
Schon ist der Antrag auf Wiederzulassung mit Halterwechsel abgeschlossen – ganz ohne Behördengang. Sobald die Prüfung ihrer elektronischen Formulare abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre neue Zulassungsplakette und die Fahrzeugdokumente per Post und können losfahren.
Fazit: Wiederzulassung mit Halterwechsel via i-Kfz
Die Zulassungsprozesse in Deutschland wurden digitalisiert und bieten nun viele Vorteile für Fahrzeughalter. Dank i-Kfz können Wiederzulassung mit Halterwechsel jederzeit von zu Hause vorgenommen werden. Die Wiederzulassung mit i-Kfz ist ganz einfach und in nur wenigen Schritten erledigt. Der zeitaufwändige Gang zur Zulassungsstelle dürfte also schon bald überwiegend der Vergangenheit angehören.