Im Winter mit Sommerreifen fahren – gefährlich und teuer

Sommerreifen im Winter – geht das und darf man das?

Zahlreiche Autofahrer werden jedes Jahr immer wieder von Schneefall überrascht. Und anstatt das Auto stehenzulassen, fahren sie im Winter mit Sommerreifen. Zwar schreibt der Gesetzgeber nicht zwingend vor, im Winter mit Winterreifen zu fahren. In puncto Sicherheit ist dies allerdings alles andere als sinnvoll.

Winterreifenpflicht – ja oder nein?

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen Autofahrer mit Einschränkungen zurechtkommen, wenn sie mit Sommerreifen bei eisigen Temperaturen unterwegs sein wollen. Sobald winterliche Verhältnisse auf der Straße herrschen, dürfen Autofahrer nicht mit Sommerreifen fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld. Das bedeutet, dass die Winterreifenpflicht situationsabhängig ist. Laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf bei winterlichen Straßenverhältnissen, also Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis sowie Eis- oder Reifglätte nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Als Faustformel kann man sich von Oktober bis Ostern (O bis O) merken.

Ratgeber: Winterreifen richtig lagern, was sollte man beachten?

Aus rechtlicher Sicht ist diese allerdings nicht relevant. Folglich kann man mit Sommerreifen im Winter fahren, sofern keine winterlichen Straßenverhältnisse vorliegen. Die situative Winterreifenpflicht ist erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten wird. Aus Sicherheitsgründen werden jedoch besser vier Millimeter empfohlen. Wer Ganzjahresreifen bevorzugt, erfüllt mit diesen die situative Winterreifenpflicht, wenn sie über die M+S-Kennzeichnung oder das „Alpine“-Symbol verfügen. Liegt keine der beiden Kennzeichnungen vor, handelt es sich um Sommer- und nicht um Ganzjahresreifen.

Unfall mit Sommerreifen im Winter

Kommt es zu einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlicher Witterung, kann das für den Autofahrer richtig teuer werden. Die Versicherung kann sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, sodass der Autofahrer mit einer Leistungs­verweigerung seiner Kraftfahrzeug-Versicherung rechnen muss. Des Weiteren kann die Unfallopfer ebenfalls eine Mitschuld tragen müssen, wenn es in das Geschehen mit Sommerreifen verwickelt war. So trägt der Geschädigte eine Mitverantwortung an dem Unfall. Laut dem Bund der Versicherten stellt ein Autofahrer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, wenn er bei Schnee, Glätte oder Eis mit Sommerreifen fährt. Kommt ein Gutachter zu dem Entschluss, dass der Unfall mit entsprechender Winterbereifung hätte vermieden werden können, wird das Unfallopfer mithaftbar gemacht.

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Bußgeld bei fehlender Winterumrüstung

Demjenigen, der mit seinem Kraftfahrzeug nicht die situative Winterreifenpflicht erfüllt und von der Polizei erwischt wird, drohen Konsequenzen. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Sind Behinderungen im Straßenverkehr die Folge von fehlender Winterbereifung, zieht dies ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich. Bei einer Gefährdung bzw. Gefährdung mit Unfallfolge erhöht sich das Bußgeld.

Ab wann das Fahren mit Winterreifen angebracht ist

Zahlreiche Autofahrer orientieren sich an der Regel von Oktober bis Ostern hinsichtlich des Zeitraums. Ist man allerdings in einer höher gelegenen Gegend unterwegs, ist auf den Kalender nicht ausreichend Verlass. Denn Ende April kann es in höheren Gegenden scheinen und zu Glatteis kommen. Nachts ist mit Frost zu rechnen, wenn die Temperaturen tagsüber nicht mehr als sieben Grad betragen. Das bedeutet, dass man bei Temperaturen unter sieben Grad auf das Fahren mit Sommerreifen verzichten sollte.

Sommerreifen im Schnee

Nicht selten überraschen im Herbst oder Frühling Schnee und Glätte zahlreiche Autofahrer. Grundsätzlich ist es möglich mit Sommerreifen im Schnee zu fahren. Allerdings wird empfohlen, die Fahrt so schnell wie möglich zu beenden. Bis dahin ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Starkes Bremsen oder Beschleunigen sowie heftige Lenkbewegungen sollten vermieden werden, damit das Fahrzeug nicht ausbricht. Sommerreifen bieten weniger Seitenhalt bei Schnee und Nässe, weshalb unbedingt nicht zu schnell in die Kurven gefahren werden sollte. Des Weiteren kann der Bremsweg länger sein auf glatter Straße.

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Zusammenfassend kann man sagen, dass es in Deutschland keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht gibt. So ist es laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Darunter ist Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis sowie Eis- oder Reifglätte zu verstehen. Wird gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, drohen Bußgelder und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Verstößt ein Autofahrer gegen die Winterreifenpflicht und wird in einen Unfall verwickelt, muss er mit einer Leistungs­verweigerung seiner Kraftfahrzeug-Versicherung rechnen. Außerdem kann er als Unfallopfer zur Mitverantwortung gezogen werden, da ihm grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Ist ein Autofahrer im Winter bei Schnee, Eis und Glätte mit sommerlicher Bereifung unterwegs, stellt er eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Zahlreiche Autofahrer orientieren sich an der Regel von Oktober bis Ostern hinsichtlich des Zeitraums. Allerdings ist, je nach Höhenlage, Ende April ebenfalls noch mit Glätte zu rechnen. Aus diesem Grund fährt man am besten bei Temperaturen unter sieben Grad tagsüber mit Winterreifen. So wird man nicht von Schnee- und Eisglätte überrascht.

 

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